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CVP

Minderheiten/Integration

Aktive Intergrationspolitik ! Wie wert-voll ist die Haltung von uns Platzhirschen?

Bild IntegrationAus diesem Teufelskreis müssen wir ausbrechen – auf endlich neuen Wegen zu neuen Erkenntnissen und Chancen müssen wir gelangen.  Dazu bedarf es der Einbeziehung aller `Fakultäten`.  Das Mega-Problem rasant wachsender Zuwanderungen aus uns fremden Kulturen, etwa, ist nicht allein von Sozialwissenschaftlern, Moral-Theologen und Kriminologen zu lösen. Und schon gar nicht unter dem Diktum ordnungspolitisch vernarrter Juristen.

Die Schweiz ist längst nicht mehr die „Insel der Seeligen“. Dem zunehmenden Sog der sich beschleunigenden Globalisierung ausgesetzt  - inmitten der EU auf sich alleingestellt -  können wir unsere Identität nur mit  nachhaltiger Integrationspolitik wo auch klare Grenzen definiert werden, bewahren. Nur wer sich weiter entwickelt, bleibt sich treu.

Das Ziel lautet soziale Integration und nicht Ausgrenzung oder Sparübungen zugunsten einer anderen Kasse. Vorab müssen wir „Einheimischen“ uns zu einem klaren und verständlichen Wertekodex zusammenraufen und diesen auch auf allen Ebenen kommunizieren. Die hierzu nötige Dialog- und Kooperationsbereitschaft sowie ein klares Bekennntis zu dem „bei uns“ geltenden Kodex von allen Beteiligten ist  dabei eine zwingende Voraussetzung.


Minderheitenschutz und die Antirassismusstrafnorm


Leider hat die hartnäckige Leugnung des Genozids an Armenier durch zwei Türken am vergangenen Wochenende in Winterthur einmal mehr gezeigt, dass friedliches Zusammenleben klare Spielregeln benötigt. Wir sind ein Land, in dem jeder und jede immer wieder als ein Zugehöriger einer Minderheit, ob Männlein oder Weiblein, Jugendliche oder Pensionäre, Einheimische oder Fremde auf das Verständnis der Mehrheit oder der anderen Minderheiten angewiesen ist.


Die Funktionstüchtigkeit der Antirassimus-Strafnorm ist bewiesen.

Als Co-Präsident der „Gesellschaft Schweiz-Armenien“ bin ich mir einiges gewöhnt im Umgang mit Menschenrechten und Machtinteressen. Was ich aber am Samstag in Winterthur-Töss erlebte, hat den Rahmen des erträglichen gesprengt.. Mit Plakaten mit dem Aufdruck „Der Genozid an den Armeniern ist eine internationale Lüge“ wurde die Stimmung angeheizt. Der aus Deutschland eingereiste Türke leugnete den Genozid wiederholt. Zum Glück geschah dies unter den wachsamen Augen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Festnahme des Redners und des Veranstalters wegen Rassendiskriminierung sowie die Personenkontrolle der restlichen Anwesenden waren angemessene Massnahmen mit dem dringenden Verdacht auf Verstoss gegen die Antirassismus-Strafnorm.

Dieses rücksichtslose und unseren Rechtsstaat verhöhnende Verhalten darf nicht toleriert werden. Dieser Missbrauch ist ein Skandal! Die Schweiz darf nicht zur Plattform für die Innenpolitik anderer Länder werden, vor allem nicht, wenn diese von extremen Nationalisten ausgeübt wird. Dazu muss die Antirassismus-Strafnorm Artikel 261bis in der heutigen Form erhalten bleiben und uneingeschränkt angewendet werden.
Die Zulassung einer solch menschenverachtenden Form von sogenannter „Meinungsäusserungsfreiheit“ die einen griffigen Minderheitenschutz verunmöglicht, ist aber genau das Ziel von Justizminister Christoph Blocher, der von den Veranstaltern in den höchsten Tönen gelobt- und für seinen Mut gewürdigt wurde.

Hiermit ist bewiesen, dass Justizminister Blocher mit seinem „Bauchweh“ in Ankara (er gab vor türkischen Ministern sein Unbehagen zur Antirassismusstrafnorm Ausdruck, anstatt die eigene Staatsanwaltschaft zu unterstützen), in der Türkei und in der Schweiz rassistische Tendenzen fördert, die ein unannehmbares Mass angenommen haben. Die Teilnehmer und der Veranstalter fühlten sich ermutigt von Bundesrat Blocher, der die eigenen Strafvollzugsbehörden blossgestellt hatte. Bekannterweise hört die Freiheit des einzelnen dort auf, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird.
Bundesrat Blocher hat mir seine Meinung nach der letzten Arenasendung am 29. Juni mit streitbarer Lust mitgeteilt. Er halte diese Antirassismus-Strafnorm für eine ausgemachten Blödsinn und den Armeniern gehe es ja nur um Rechtsansprüche gegenüber dem türkischen Staat. Nur darum wolle man die Anerkennung des Genozides. Doch die Türken würden das nie tun. Ich fragte nach den „Massstäben“ die da gelten sollten, vor allem für einen Justizminister... Blocher will das Leugnen von Völkermord nicht länger unter Strafe stellen!

Die CVP hat mit den Postulaten Voudroz/De Buman die Anerkennung des Genozides an den Armeniern im Nationalrat (2003) ermöglicht und sich einmal mehr klar für den Schutz der Minderheiten positioniert. Auch die 1994 in einer Volksabstimmung angenommene Antirassismus-Strafnorm wurde massgeblich von der CVP getragen.

Der Nationalrat hat es in der Hand, nun ein klares Signal zu setzen und die von Bundesrat Blocher gewünschte Streichung oder Schwächung des Strafartikels 261bis wuchtig abzulehnen und höchstens einer Verbesserung zuzustimmen (siehe http://www.armenian.ch/index.php?id=saa_261bis)

Ebenso klar ist als Schlussfolgerung für mich daraus, dass am 10. Dezember Bundesrat Blocher nicht wiedergewählt werden kann.